Prüfungsordnung für das Sprachzertifikat Obersorbisch

Auf der Grundlage des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird die Prüfungsordnung für die Sprachprüfung RĚČNY CERTIFIKAT HORNJOSERBŠĆINY für die Niveaustufen A1 bis C2 wie folgt gefasst:

§ 1 Zweck der Prüfung

Bewerber können ihre sprachliche Kompetenz in den Bereichen verstehendes Hören, verstehendes Lesen sowie schriftliche und mündliche Textproduktion in der jeweiligen Niveaustufe nachweisen. Die Prüfung wird in Verantwortung des WITAJ-Sprachzentrums in Bautzen durchgeführt.

§ 2 Zulassung zur Prüfung und Prüfungsdurchführung 

(1) Die Zulassung zur Sprachprüfung RĚČNY CERTIFIKAT HORNJOSERBŠĆINY auf der jeweiligen Niveaustufe erfolgt entweder nach Absolvierung einer Aus- bzw. Weiterbildung mit dem für das entsprechende Niveau empfohlenen Stundenvolumen oder nach autodidaktischem Spracherwerb. 

Für die entsprechenden Niveaustufen wird die folgende Anzahl von Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) empfohlen:

C2ca. 1200
C1ca. 800  –  1000
B2ca. 700
B1ca. 400  –  600
A2ca. 170  –  340
A1ca. 85  –  170

(2) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt spätestens einen Monat vor dem bekannt gegebenen Prüfungstermin. Die zur Prüfung zugelassenen Bewerber erhalten danach eine schriftliche Einladung zur Prüfung mit genauen Angaben der Prüfungsmodalitäten. 

(3) Für die Zertifizierung RĚČNY CERTIFIKAT HORNJOSERBŠĆINY fällt eine Prüfungsgebühr von 50,00 € an. Für Schüler, Studenten, sich in Ausbildung befindende Personen und Senioren ist die Prüfung kostenlos.

§ 3 Prüfungskommission und Prüfungsvorsitz

(1) Die Prüfungskommission setzt sich aus zwei Personen zusammen: dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und einem Prüfungsbeisitzer. Der Prüfungsvorsitzende ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich. Er ist ein Mitarbeiter des WITAJ-Sprachzentrums.

(2) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die Mitglieder der Prüfungskommission wahren über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit. 

§ 4 Umfang und Formen der Prüfung

(1) Jede Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die jeweiligen Prüfungsbereiche unterteilen sich weiterhin in Teilprüfungen. Die schriftliche Teilprüfung findet vor der mündlichen Prüfung statt. Die einzelnen Prüfungsteile können auf den Niveaustufen A1 und A2 am gleichen Tag stattfinden, in den höheren Niveaustufen wird die Prüfung an verschiedenen Tagen empfohlen. 

(2) Die schriftliche Prüfung dauert entsprechend des Niveaus:

C2ca.300Minuten
C1ca.210Minuten
B2ca.160Minuten
B1ca.160Minuten
A2ca.  60Minuten
A1ca.  60Minuten

Die schriftliche Prüfung gliedert sich in die Teilprüfungen:

  • Verstehen und Verarbeiten von Hörtexten (verstehendes Hören)
  • Verstehen und Bearbeiten von Lesetexten (verstehendes Lesen)
  • Vorgabenorientierte Textproduktion (Schreiben)

(3) Die mündliche Prüfung dauert entsprechend des Niveaus pro Teilnehmer:

C2ca.30 Minuten
C1ca.20Minuten
B2ca.20Minuten
B1ca.15Minuten
A2ca.15Minuten
A1ca.15Minuten

Die mündliche Prüfung besteht aus monologischen und dialogischen Elementen. Sie kann als Einzel- oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden.

§ 5 Bewertung der Prüfungsleistung

(1) Alle Prüfungsleistungen sind von zwei Prüfern (dem Prüfungsvorsitzenden und dem Prüfungsbeisitzer) zu bewerten.

(2) Für eine bestandene Prüfung müssen 60 % der maximalen Punktzahl erreicht werden.

(3) Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt.

(4) Prüfungsteilnehmende können bei nicht bestandener Prüfung nach schriftlichem Antrag in Anwesenheit eines Verantwortlichen für die Prüfung Einsicht in die nicht bestandenen produktiven Prüfungsteile nehmen. Dabei dürfen keine Kopien oder Abschriften angefertigt werden.

§ 6 Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß

(1) Nimmt ein Kandidat ohne Angabe eines triftigen Grundes nicht an einer Teilprüfung teil, gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden. Bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Prüfungskommission entscheidet über die Anerkennung der Gründe und setzt ggf. einen neuen Termin für die Prüfung fest. Bereits vorliegende Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.

(2) Versucht ein Kandidat, das Ergebnis seiner eigenen Prüfungsleistung oder das eines anderen Kandidaten durch Täuschung zu beeinflussen oder stört er den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 

§ 7 Wiederholung der Prüfung

(1) Die Sprachprüfung RĚČNY CERTIFIKAT HORNJOSERBŠĆINY kann beliebig oft wiederholt werden, jedoch frühestens nach einem Monat vom Tage des Nichtbestehens an gerechnet. Dabei kann die Prüfung nur als Ganzes wiederholt werden. Im Wiederholungsfall sind die Kosten für die Prüfung erneut zu entrichten.

(2) Wiederholungsprüfungen finden nach der vorliegenden Prüfungsordnung statt.

§ 8 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Zertifikat

(1) Das Bewertungsverfahren der schriftlichen Prüfung soll zwei Wochen nicht überschreiten. Die Prüfungsergebnisse sind dem Kandidaten zeitnah bekannt zu geben.

(2) Über die bestandene Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat enthält den Vermerk, dass die Prüfung den Bestimmungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.

(3) Bei nicht bestandener Prüfung wird weder ein Zeugnis noch eine Teilnahmebestätigung ausgegeben.

§ 9 Urheberrecht 

Alle Prüfungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und werden nur in der Prüfung RĚČNY CERTIFIKAT HORNJOSERBŠĆINY verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung sowie öffentliche Zugänglichmachung dieser Materialien ist nur mit Zustimmung des WITAJ-Sprachzentrums gestattet.

§ 10 Archivierung

Die Prüfungsunterlagen der Teilnehmer werden 12 Monate aufbewahrt und danach fachgerecht entsorgt. Die Dokumentation der Gesamtergebnisse der Prüfungsteilnehmer wird 10 Jahre aufbewahrt und danach entsorgt. 

Diese Prüfungsordnung tritt am 01.07.2014 in Kraft.