Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen

Der „Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen“ ist ein von der Europäischen Union vorgegebenes Messinstrument für Sprachkenntnisse. Er dient dem Ziel, eine länderübergreifende Vergleichbarkeit sprachlicher Qualifikation zu ermöglichen, die gegenseitige länder­übergreifende Anerkennung der sprachlichen Qualifikation zu erleichtern und ist u. a. die Basis für die Entwicklung von Lehrplänen, Lehrwerken und Sprachprüfungen.

Zur Messung der gewünschten Sprachfertigkeit beschreibt der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Lernende benötigen, um in dieser Sprache kommunikative Handlungen ausführen zu können. Der Referenzrahmen definiert dabei die entsprechenden Kompetenzniveaus. 

Obersorbisch und Niedersorbisch wird zwar vorwiegend in der Lausitz gesprochen, dennoch ist es auch hier wichtig, Sprachkenntnisse der einzelnen Sprecher messen zu können. Das ermöglicht die Anerkennung ihrer sprachlichen Kompetenz oder gewährleistet eine Anstellung im sorbischen Bereich aufgrund überprüfbarer, guter Sprachkenntnisse.

Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen unterscheidet drei Niveaustufen der Sprachverwendung, die in je zwei Unterniveaus gegliedert sind. Das sprachliche Niveau baut von der Stufe A1 bis zur Stufe C2 aufeinander auf. Die lexikalischen und grammatikalischen Kenntnisse erweitern sich somit ständig. Kommunikative Kompetenzen sowie Leseverstehen und Hörverstehen werden systematisch entwickelt. Die höchste Stufe, die Niveaustufe C2, bedeutet muttersprachenähnliche Beherrschung der Zielsprache.

Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Darstellung des steigenden Niveaus und Prüfungsmöglichkeiten